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Was darf ich auf meinem Balkon und im Garten?

Deutscher Mieterbund e.V.
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Langes Wochenende in Zeiten von Corona - Was darf ich auf meinem Balkon und im Garten?



Grillen, Sonnenbaden oder Feste feiern – Ein Überblick

(dmb) Die Ausstattung der Wohnung mit Balkon oder Garten steht ganz oben auf der Wunschliste Wohnungssuchender. Gerade jetzt ist der eigene Balkon oder Garten Gold wert: Sonnenbaden, grillen, Blumen pflanzen oder gärtnern – alles unkompliziert möglich auf dem Balkon und im Garten? Der Deutsche Mieterbund (DMB) gibt einen Überblick.

Grundsätzlich gilt: Mieter können ihren Balkon oder ihren Garten nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Theoretisch! Praktisch werden die Gebrauchsrechte auf ihrem Balkon und der Terrasse durch berechtigte Interessen der Nachbarn begrenzt. Es muss entsprechende Rücksicht genommen werden, und auch der Vermieter hat häufig „ein Wörtchen“ mitzureden.

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Schärfere Mietpreisbremse ab April 2020

Deutscher Mieterbund e.V.
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Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit dringend erforderlich

(dmb) Die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse hat heute den Bundesrat durchlaufen. Die Neuregelungen treten zum 1. April 2020 in Kraft. Für den Mieter bedeutet dies, dass er zukünftig zu viel gezahlte Miete bereits ab Beginn des Mietverhältnisses von seinem Vermieter zurückfordern darf und nicht - wie bislang - erst ab dem Moment der Rüge. Das erweiterte Rückforderungsrecht des Mieters gilt jedoch nur für die Mietverhältnisse, die nach April begründet werden. Für alle anderen Mietverhältnisse bleibt es dabei, dass der Mieter das Geld erst ab dem Moment erstattet bekommt, in dem er die Zuvielzahlung bei seinem Vermieter gerügt hat. Zudem wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre bis 2025 verlängert.


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Kündigungsausschluss für die Zeit der Corona-Krise

Deutscher Mieterbund e.V.
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Gesetzliche Klarstellungen sowie „Sicher-Wohnen-Fonds“ müssen folgen

(dmb) Der Bundestag hat heute das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet. Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Zeitraum von April bis Juni 2020 ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können, sind ab April 2020 bis Ende Juni 2022 vor der Kündigung ihrer Mietverträge wegen Zahlungsverzugs sicher. „Die schnelle Umsetzung des von uns geforderten Kündigungsausschlusses freut uns sehr. Die Mieterschaft ist vor dem Verlust ihrer Wohnung und ihrer Gewerberäume zunächst geschützt. Das ist in der momentanen Situation das Allerwichtigste“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das neue Gesetz.

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Beratungs- und Prozess-Statistik 2018

Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2018 vor

Zahl der Mietrechtsprozesse geht minimal um 0,75 Prozent zurück

Über 97 Prozent aller Beratungsfälle des Deutschen Mieterbundes werden außergerichtlich erledigt

1,15 Million Rechtsberatungen pro Jahr: Betriebskosten bleiben häufigstes Beratungsthema

(dmb) 225.235 Mal standen sich 2018 Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland gegenüber. Auffallend ist hierbei der starke Anstieg der Streitigkeiten um Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Unabhängig von der Zahl der Gerichtsverfahren bleibt der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter unverändert hoch. Mehr als 1 Million Rechtsberatungen haben die Juristinnen und Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine 2018 durchgeführt. Über 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Damit sind die DMB-Mietervereine Streitschlichter Nr. 1 in Deutschland. Häufigstes Beratungsthema waren, wie schon in den Vorjahren, die Betriebs- und Heizkosten.


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Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-S

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226.933 Mal standen sich 2017 Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland gegenüber. Damit sank die Zahl der Mietrechtsprozesse auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Gleichzeitig bleibt der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter unverändert hoch. Rund 1,1 Million Rechtsberatungen haben die Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine durchgeführt. 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt – auch ein Grund für die immer niedrigeren Prozesszahlen. Beratungsthema Nr. 1 beim Deutschen Mieterbund bzw. den örtlichen DMB-Mietervereinen waren – wie schon in den Vorjahren – die Betriebskosten.

Ausführlicher Bericht ---> [189 KB]

Schadensersatzansprüche des Vermieters

Deutscher Mieterbund e.V.
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Berlin, 28. Februar 2018

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten:

Schadensersatzansprüche des Vermieters ohne vorherige Fristsetzung möglich

Bundesgerichtshof schwächt Mieterposition

(dmb) „Der Bundesgerichtshof schwächt mit seiner Entscheidung die Position der Mieter. Ein Vermieter kann künftig sofort Schadensersatz wegen einer Beschädigung der Mietsache fordern, ohne dem Mieter vorher eine Frist zur Beseitigung der Schäden gesetzt zu haben“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige BGH-Urteil (BGH VIII ZR 157/17). „Die spitzfindige Unterscheidung zwischen vom Mieter geschuldeten Schönheitsreparaturen, bei denen eine Frist zur Durchführung der unterbliebenen Schönheitsreparaturen gesetzt werden muss, und Beschädigungen der Mietsache, bei denen sofort Schadensersatz gefordert werden kann, ist kaum nachvollziehbar und trägt ganz sicher nicht zur Rechtssicherheit und -klarheit bei.“

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hatte der Vermieter Schadensersatz in Höhe von 5.171,- Euro gefordert wegen eines vom Mieter zu verantwortenden Schimmelbefalls in mehreren Räumen, wegen mangelnder Pflege der Badezimmerarmaturen und eines Lackschadens an einem Heizkörper sowie wegen eines daraus resultierenden, fünfmonatigen Mietausfalls. Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter Recht. Beruht die Beschädigung der Mietsache darauf, dass der Mieter die Wohnung nicht schonend und pfleglich behandelt hat, kann der Vermieter nach seiner Wahl entweder Schadensbeseitigung oder Schadensersatz, also Geld, fordern. Der Vermieter muss keine Frist zur Schadensbehebung setzen. Anders, so der Bundesgerichtshof, wenn der Mieter seine Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen gar nicht oder nur schlecht erfüllt hat. Hier muss der Vermieter seinem Mieter grundsätzlich die Gelegenheit geben, die notwendigen Schönheitsreparaturen durchzuführen. Er muss eine entsprechende Frist setzen.

Siebenkotten: „Mit dieser Entscheidung geht der Bundesgerichtshof neue Wege. Bisher galt, dass der Vermieter nur dann Schadensersatz fordern kann, wenn er dem Mieter vorher eine Frist gesetzt und ihm die Möglichkeit gegeben hat, den Schaden selbst zu beseitigen bzw. von seinen Handwerkern beseitigen zu lassen. Diese im Zweifel kostengünstigere Variante wird dem Mieter jetzt genommen.“

Neuer Heizspiegel für Deutschland 2017

Deutlich geringere Heizkosten in energetisch
besseren Häusern


Sanierungsstand: wichtigster Faktor für Heizkosten und Klimaschutz

Abrechnung für 2016: Verbrauch steigt, Energiepreise sinken


Prognose: Verbraucher müssen für 2017 vermutlich mehr zahlen


Berlin, 8. November 2017

550 Euro oder 1.200 Euro Heizkosten? Das war im vergangenen Jahr die Spanne für Heizkosten in einer durchschnittlichen 70 Quadratmeter großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Erdgasheizung. Im Schnitt wurden 800 Euro Heizkosten gezahlt. Wichtigster Grund für die großen Unterschiede ist der energetische Zustand des jeweiligen Gebäudes. Das zeigt der Heizspiegel für Deutschland 2017, den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online heute im Auftrag des Bundesumweltministeriums und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund e. V. veröffentlicht hat.

Verbraucher können den Heizspiegel-Flyer mit neuen Vergleichswerten kostenlos auf www.heizspiegel.de und www.mieterbund.de herunterladen. Außerdem ist er ab Mitte November bundesweit bei vielen Mietervereinen und Bürgerämtern erhältlich.

Sanierungsstand: wichtigster Heizkosten- und Klimaschutz-Faktor

„Wenn es um Heizkosten geht, schauen alle auf die Entwicklung der Energiepreise. Der Sanierungsstand eines Hauses wird oft vergessen – er ist der meistunterschätzte Faktor für Heizkosten“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online.

Dementsprechend sind auch die CO2-Emissionen in besser sanierten Gebäuden deutlich geringer. „In der Vergleichswohnung beträgt der Unterschied zwischen einem energetisch besseren und einem energetisch schlechteren Haus fast drei Tonnen CO2 pro Jahr. Das entspricht rund 18.000 Kilometern Fahrstrecke in einem Mittelklassewagen.“

Prognose: Zeit der sinkenden Heizkosten ist vorbei

Trotz eines leichten Verbrauchsanstiegs sind die Heizkosten im vergangenen Jahr in Deutschland noch einmal gesunken. Hauptgrund sind die niedrigeren Energiepreise. In der Vergleichswohnung sparten die Bewohner im Abrechnungsjahr 2016 im Unterschied zum Vorjahr im Schnitt 25 Euro (Erdgas), 90 Euro (Heizöl) oder 35 Euro (Fernwärme).

Aber: Schon für dieses Jahr deutet sich eine Trendwende an. Vor allem Bewohner von ölbeheizten Häusern müssen aufgrund der steigenden Preise mit voraussichtlich 10 Prozent Mehrkosten rechnen. In Häusern mit Erdgas- und Fernwärmeheizung dürften die Kosten moderat steigen.

Mieterbund rät: Verbrauch prüfen und Sparmöglichkeiten nutzen


Mieter haben meist wenig Einfluss auf den Sanierungsstand eines Hauses. Dennoch können sie in vielen Fällen ihre Heizkosten senken. Das bestätigt Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: „Der Heizspiegel ist für Mieter genauso wie für Eigentümer ein erster wichtiger Schritt, einen Überblick über die Verbräuche und Heizkosten des eigenen Wohngebäudes zu bekommen. Denn nur wer seine Sparpotenziale kennt, kann sie auch nutzen. Durch ein anderes Nutzerverhalten können Mieter ihre Heizkosten häufig deutlich senken – ohne auf Komfort zu verzichten!“

Tipps und genaue Analyse mit Online-Ratgebern

Auf www.mieterbund.de oder www.heizspiegel.de finden Mieter und Hauseigentümer Tipps zum Senken ihrer Heizkosten – und weitere Möglichkeiten, um ihren Verbrauch genauer auszuwerten: Die Heizspiegel für Gebäude-Baujahre helfen dabei, den energetischen Zustand eines Hauses genauer zu bestimmen.

Mit dem Online-Ratgeber HeizCheck erfahren Mieter in Mehrfamilienhäusern, wie ihre Wohnung bei Heizenergieverbrauch und Heizkosten im Vergleich zum gesamten Gebäude abschneidet. Auch Gasetagenheizungen lassen sich mit dem HeizCheck bewerten.
Weitere Daten und Hintergründe aus dem Heizspiegel

Wie hoch waren die durchschnittlichen Heizkosten 2016? In einer durchschnittlichen 70 Quadratmeter großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zahlten die Bewohner mit Erdgasheizung 2016 im Schnitt rund 800 Euro. In Wohnungen mit Heizölheizung waren es etwa 650 Euro, bei Fernwärme rund 950 Euro.

Warum ist der Heizenergie-Verbrauch 2016 gestiegen?

Grund für den leichten Verbrauchsanstieg ist die etwas kühlere Witterung im Jahr 2016. Der Anstieg fällt je nach Energieträger etwas anders aus: bei Erdgas um 1,5 Prozent, bei Heizöl um 2,5 Prozent und bei Fernwärme um 1 Prozent.

Warum sind die Heizkosten gesunken, obwohl der Verbrauch gestiegen ist?

Die im Schnitt gesunkenen Heizkosten lassen sich auf die Veränderung der Energiepreise zurückführen. Vor allem die Heizölpreise sind 2016 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken: um 16 Prozent. Erdgas und Fernwärme waren jeweils 4 Prozent günstiger.

Prognose: Welche Heizkosten sind für das Abrechnungsjahr 2017 zu erwarten?

In erdgas- und fernwärmebeheizten Gebäuden werden die Heizkosten 2017 voraussichtlich nur moderat steigen – um etwa 2 Prozent. Bewohner von Häusern mit Heizölheizung müssen mit einem Anstieg der Heizkosten um 10 Prozent rechnen.

Wie wird die Prognose für 2017 berechnet?

Die Prognose für 2017 berücksichtigt wetterbedingte Veränderungen und die Entwicklung der Energiepreise. Die Temperaturen in der Heizperiode 2017 werden im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich um 3,5 Prozent niedriger sein. Die mittleren Energiepreise entwickeln sich aus aktueller Sicht unterschiedlich: Bei Erdgas und Fernwärme sind die Preise 2017 um 1 bis 1,5 Prozent gesunken. Heizöl verzeichnet hingegen einen Anstieg um rund 10 Prozent.

Welchen Einfluss haben die Emissionswerte der Energieträger auf die CO2-Emissionen eines Gebäudes?

Die Energieträger Erdgas, Heizöl und Fernwärme haben unterschiedliche CO2-Emissionswerte. Das heißt: Pro Kilowattstunde erzeugter Energie entsteht je nach Energieträger unterschiedlich viel klimaschädliches CO2. Bei Erdgas sind es 0,25 Kilogramm, bei Heizöl 0,319 Kilogramm und bei Fernwärme 0,261 Kilogramm. Heizölheizungen schneiden hier also vergleichsweise schlecht ab. Hinzu kommt, dass ölbeheizte Häuser im Schnitt älter sind als Häuser mit Erdgas- oder Fernwärmeheizung und deshalb oft einen vergleichsweise hohen Verbrauch haben.

Was ist die „Vergleichswohnung“?

Als Vergleichswohnung wird hier eine 70 Quadratmeter große Wohnung bezeichnet, die in einem 501 bis 1.000 Quadratmeter großen Mehrfamilienhaus mit Erdgasheizung liegt. Wie wird die Spanne der Heizkosten berechnet? Die Spanne der Heizkosten ergibt sich aus einem Vergleich der Heizspiegel-Kategorien „niedrig“ und „zu hoch“. Dabei werden die in der jeweiligen Kategorie angegebenen Kosten pro Quadratmeter mit 70 multipliziert (70 Quadratmeter beträgt die Größe der Vergleichswohnung). Für das Abrechnungsjahr 2016 ergeben sich folgende Spannen: für Erdgas 550 bis 1.200 Euro, für Heizöl 500 bis 900 Euro und für Fernwärme 650 bis 1.400 Euro.

Über den Heizspiegel für Deutschland und seine Vergleichswerte

Der Heizspiegel für Deutschland (https://www.heizspiegel.de/) ist ein Projekt von co2online, unterstützt durch „Mein Klimaschutz“ im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Er entsteht in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund e. V. und wird seit 2005 jedes Jahr von co2online realisiert. Der Heizspiegel lässt sich auf Wohngebäude anwenden, die zentral mit Erdgas, Heizöl oder Fernwärme beheizt werden. In den Vergleichswerten sind die Anteile für Raumwärme (Heizen) und für die Warmwasserbereitung enthalten. Für den Heizspiegel 2017 hat co2online rund 60.000 Gebäudedaten zentral beheizter Wohngebäude aus ganz Deutschland ausgewertet.

Den aktuellen Heizspiegel-Flyer, Vergleichszahlen und Grafiken zur Heizkostenentwicklung (seit 2005) sowie Heizspiegel für verschiedene Baujahre finden Sie ab sofort auf www.mieterbund.de.

Beratungs- und Prozess-Statistik 2015

Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2015 vor
- 1,1 Millionen Rechtsberatungen pro Jahr
- 97 Prozent aller Beratungsfälle werden außergerichtlich erledigt
- Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt deutlich
- Betriebskosten bleiben auch 2015 Rechtsberatungsthema Nr. 1


(dmb) Rund 1,1 Millionen Rechtsberatungen haben die Juristen der 320 örtlichen Mietervereine 2015 durchgeführt. 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Beratungsthema Nr. 1 waren wie im Vorjahr die Betriebskosten. Ein Drittel aller Beratungen drehten sich um die so genannte zweite Miete. Fast 11 Prozent aller Beratungen haben Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete als Hintergrund.

Die häufigsten Beratungsthemen

Tabelle/Grafik unter www.mieterbund.de

Rund die Hälfte aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine entfielen 2015 auf die Beratungsklassiker „Betriebskosten“ und „Wohnungsmängel“. Die Beratungszahlen zum Thema Betriebskosten sind zwar leicht gesunken, auf knapp 34 Prozent. Heizkosten und Nebenkosten sind aber nach wie vor das dominierende Rechtsberatungsthema in den Mietervereinen.

Unter „Allgemeine Vertragsangelegenheiten“, Platz 3 der häufigsten Beratungsthemen, fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, und Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Das sind beispielsweise Fragen zur Mietpreisbremse, zum Bestellerprinzip, ob die geforderte Miethöhe rechtmäßig ist, die Vereinbarung einer Staffel- oder Indexmiete anzuraten ist, ob und, wenn ja, welche Auskünfte und Informationen der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung abfragen darf, welche Regeln zu beachten sind, wenn eine WG einen Mietvertrag abschließen will, bis hin zu Fragen, ob Tierhaltung erlaubt, die Haustür abends abgeschlossen werden muss oder wie laut gefeiert werden darf.

Das vierthäufigste Beratungsthema sind die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit einem spürbaren Anstieg auf 10,8 Prozent. Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wieder.
Einen Anstieg, wenn auch auf relativ niedrigem Niveau, gab es bei Vermieterkündigungen und Fragen zur Umwandlung und zum Eigentümerwechsel. Auch dies korrespondiert mit den Entwicklungen der Wohnungsmärkte, die Zahl der Vermieterkündigungen zieht vor allem in den Städten wieder an und damit wächst auch die Nachfrage nach Beratungen.

Die häufigsten Beratungsthemen in Großstädten

Tabelle/Grafik unter www.mieterbund.de

Eine separate Auswertung der häufigsten Beratungsthemen der DMB-Mietervereine in Großstädten führt nicht zu grundlegenden Abweichungen gegenüber der Gesamtberatungsstatistik. Auch hier sind die Betriebskosten mit 28,8 Prozent das Beratungsthema Nr. 1, gefolgt von Rechtsberatungen zu Wohnungsmängeln, Mietminderungen und Reparaturen mit 19,8 Prozent. Bemerkenswert ist aber, dass sich in Großstädten mittlerweile jede achte Rechtsberatung um das Thema Mieterhöhung dreht, und auch der Beratungsbedarf bei Fragen rund um die Vermieterkündigung steigt in den letzten Jahren wieder deutlich an.


Prozess-Statistik 2015


Die Zivilgerichte in Deutschland haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 insgesamt 1.553.013 Verfahren erledigt. Das ist gegenüber 2014 ein Anstieg von 0,5 Prozent: Amtsgerichte: 1.119.504 Verfahren

Landgerichte, 1. Instanz und Berufungsinstanz: 385.017 Verfahren

Oberlandesgerichte: 48.492 Verfahren In rund 16,8 Prozent aller Zivilrechtsprozesse ging es um Fragen des Wohnraummietrechts.

260.990 Entscheidungen im Wohnraummietrecht 2015

Die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht ist spürbar gesunken. 260.990 Mal stritten sich Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Insgesamt ging die Zahl der Mietrechtsprozesse 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent zurück, im Vergleich zu 2013 sogar um 6 Prozent und gegenüber 2012 um 8,5 Prozent. Trotzdem bleibt es dabei, Mietrechtsstreitigkeiten sind die häufigste Art der Zivilprozesse und machen rund 16,8 Prozent aller Verfahren aus.

Tabelle/Grafik unter www.mieterbund.de

Es bleibt dabei, Mietrechtsstreitigkeiten sind die häufigste Art der Zivilprozesse und machen rund 16,8 Prozent aller Verfahren aus.

Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen

Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an. Die Anteile an der DMB Rechtsschutz halten ausschließlich der Deutsche Mieterbund, der DMB-Verlag und DMB-Mietervereine.

Tabelle/Grafik unter www.mieterbund.de

Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ und „Betriebskosten“ die häufigsten Gründe für mietrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht. Auf Platz 3 der Prozess-Statistik liegen wie in den Vorjahren Verfahren zum Thema „Mietkaution“. Bei diesen Streitigkeiten geht es in den meisten Fällen um Fragen der Rückzahlung der Kaution und damit letztlich überwiegend um Fragen der Schönheitsreparaturen.

Die Zahl der Prozesse um fristlose Kündigungen und um Eigenbedarf machen jetzt schon insgesamt 10,2 Prozent aus. Werden die Zahlen der DMB Rechtsschutz hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann geht es etwa 26.620 Mal im Jahr vor Deutschlands Gerichten um eine Vermieterkündigung und eine Räumungsklage.

Heizkostenspiegel 2016

Neuer Heizspiegel für Deutschland [147 KB] :
Große Unterschiede bei Heizkosten für Erdgas, Öl und Fernwärme

Preisrückgang: geringere Heizkosten bei ölbeheizten Häusern
Prognose: Verbraucher müssen 2016 vermutlich weniger zahlen
Berechnung: Heizspiegel berücksichtigt jetzt auch Alter des Gebäudes

Die durchschnittlichen Heizkosten haben sich im vergangenen Jahr in Deutschland uneinheitlich entwickelt. Durch gesunkene Preise ist das Heizen mit Heizöl fast ein Fünftel günstiger geworden. Bei Häusern mit Erdgas- oder Fernwärmeheizung gab es kaum Veränderungen. Das zeigt der Heizspiegel für Deutschland 2016, den die gemeinnützige co2online GmbH heute zum zwölften Mal in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund e. V. veröffentlicht hat. In einer durchschnittlichen 70 Quadratmeter großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zahlten die Bewohner mit Heizölheizung im Schnitt 755 Euro, also 175 Euro weniger als 2014. In Wohnungen mit Fernwärme und Erdgas blieben die durchschnittlichen Kosten konstant bei 965 beziehungsweise 830 Euro.

Verbraucher können den Heizspiegel-Flyer mit neuen Vergleichswerten kostenlos herunterladen. Außerdem ist er bundesweit bei vielen Mietervereinen und Bürgerämtern erhältlich. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium gefördert.

Prognose für 2016: Heizkosten werden voraussichtlich sinken

„Wir gehen davon aus, dass die Heizkosten auch im Abrechnungsjahr 2016 sinken werden. Bei Erdgas und Fernwärme könnten es fünf Prozent sein, beim Heizöl sogar zehn Prozent“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Das liegt zum einen daran, dass das Wetter in den ersten neun Monaten 2016 etwas wärmer war als 2015. Zum anderen sind auch die Energiepreise in diesem Zeitraum gesunken.“

Mieterbund rät: Verbrauch checken und Sparmöglichkeiten nutzen

Unabhängig von der Entwicklung der Energiepreise und vom Wetter können viele Verbraucher bei ihren Heizkosten sparen. Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: „Leider wissen die wenigsten, wie viel Energie sie für Heizen und warmes Wasser im Jahr verbrauchen und ob die Kosten der letzten Abrechnung niedrig oder hoch waren. Mit dem Heizspiegel für Deutschland können Mieter und Eigentümer die Verbräuche und Heizkosten ihres Wohngebäudes richtig einschätzen. So lässt sich Sparpotenzial erkennen und nutzen!“

Tipps zum Senken der Heizkosten finden Mieter und Hauseigentümer auf www.mieterbund.de oder www.heizspiegel.de.

Vergleichswerte des Heizspiegels 2016: Gebäudebaujahr wird berücksichtigt

Der Heizspiegel ist für Wohngebäude anwendbar, die zentral mit Erdgas, Heizöl oder Fernwärme beheizt werden. In den Vergleichswerten sind die Anteile für Raumwärme (Heizen) und für die Warmwasserbereitung enthalten. Erstmals berücksichtigt der neue Heizspiegel auch das Gebäude-Baujahr. So können Verbraucher den energetischen Zustand ihres Hauses noch genauer einstufen. Diese Heizspiegel-Vergleichswerte nach Baujahren sind ausschließlich online verfügbar. Für den Heizspiegel 2016 hat co2online rund 40.000 Gebäudedaten zentral beheizter Wohngebäude aus ganz Deutschland ausgewertet.

Über co2online und den Heizspiegel für Deutschland

Die gemeinnützige co2online GmbH (www.co2online.de) setzt sich für die Senkung des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes ein. Seit 2003 helfen die Energie- und Kommunikationsexperten privaten Haushalten, ihren Strom- und Heizenergieverbrauch zu reduzieren. Mit onlinebasierten Informationskampagnen, interaktiven EnergiesparChecks und Praxistests motiviert co2online Verbraucher, mit aktivem Klimaschutz Geld zu sparen. Die Handlungsimpulse, die die Aktionen auslösen, tragen nachweislich zur CO2-Minderung bei. Unterstützt wird co2online dabei von der Europäischen Kommission, dem Bundesumweltministerium sowie einem Netzwerk mit Partnern aus Medien, Wissenschaft und Wirtschaft. Der „Heizspiegel für Deutschland“ wird seit 2005 von co2online veröffentlicht, bisher unter dem Namen „Bundesweiter Heizspiegel“. Das Projekt wird vom Deutschen Mieterbund e. V. unterstützt und vom Bundesumweltministerium gefördert.

Über den Deutschen Mieterbund (DMB)

Der Deutsche Mieterbund e. V. (www.mieterbund.de) ist die Interessenvertretung aller Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Dem Deutschen Mieterbund sind rund 320 örtliche Mietervereine angeschlossen, die an mehr als 500 Orten in ganz Deutschland ihre Mitglieder in mietrechtlichen Fragen beraten und unterstützen.

Heizspiegel-Flyer 2016, Tabellen Verbrauch/Kosten, Heizspiegel-Flyer für verschiedene Baualtersklassen sowie unseren HeizCheck finden Sie online am Fuße unserer Pressemeldung auf www.mieterbund.de.

Neuer Betriebskostenspiegle 2014

Deutscher Mieterbund e.V.
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Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland

2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt  

(dmb) Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,18 Euro/qm/Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2014 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.052,80 Euro für das Abrechnungsjahr 2014 aufgebracht werden.  

Während in den westlichen Bundesländern im Durchschnitt 2,14 Euro/qm/Monat gezahlt wurden, waren es in den östlichen Bundesländern 2,27 Euro. Die Kosten für Heizung und Warmwasser lagen hier rund 11 Prozent höher und die Kosten für die Wasserversorgung einschließlich Abwasser lagen etwa 15 % über den Durchschnittswerten im Westen. Dafür waren die kommunalen Gebühren, also Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllbeseitigung in den westlichen Bundesländern teurer, genauso wie die Kosten für Versicherungen oder für Dienstleistungen wie Gebäudereinigung, Gartenpflege oder Hausmeister.  

Regionale/lokale Unterschiede groß

Insbesondere bei den Betriebskostenpositionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser oder Müllbeseitigung ergeben sich regional bzw. lokal teilweise erhebliche Preisunterschiede. Das gilt auch für Heizkosten und Warmwasser. Hier wird die Höhe der Kosten vor allem durch klimatische Einflüsse, den energetischen Zustand der Wohnung und starken Preisunterschieden sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme, als auch zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt.  

Heizung und Warmwasser 2014

Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind im Abrechnungsjahr 2014 erstmals seit langer Zeit gesunken und liegen jetzt im Durchschnitt bei 1,39 Euro/qm/Monat. Das sind rund 8 % weniger als noch 2013. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung ergeben sich somit durchschnittliche Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 1.334,40 Euro im Jahr, 115,00 Euro weniger als 2013. Letztlich entfallen 64 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser.  

Der Rückgang bei den „warmen Betriebskosten“ 2014 ist zum einen auf die wärmeren Wintermonate und damit auf einen reduzierten Energieverbrauch zurückzuführen. Zum anderen sank der Preis für Heizöl um knapp 8 %, Fernwärme wurde um 1,3 % preiswerter und der Gaspreis blieb nahezu unverändert.  

Ausblick 2015

Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2015 dürften aus Mietersicht keine „böse Überraschung“ enthalten, eher im Gegenteil. Während bei den „kalten Betriebskosten“ keine nennenswerten Preissteigerungen aufgetreten sind, dürften die Heizkosten noch einmal gesunken sein. Hauptverantwortlich hierfür sind die um 23,1 % gesunkenen Heizölpreise, die im Vergleich zu 2014 um 5,6 % niedrigeren Preise für Fernwärme und die um 1,5 % gesunkenen Gaspreise.  


Erklärungen
Überblick
und grafische Darstellung auf www.mieterbund.de

Richtig heizen - Kosten sparen

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Wichtige Tipps des Mieterbundes

(dmb) Den größten Anteil an Nebenkosten in privaten Haushalten verursachen nach wie vor die Heizkosten. Richtiges Heizen und Lüften sparen nicht nur Geld, sondern tragen auch zu einem gesunden Raumklima und somit zur Vermeidung von Schimmelpilzen bei. Schimmelbildung im Badezimmer oder schwarze Flecken im Schlafzimmer können Folgen von zu geringen Raumtemperaturen und nicht ausreichender Frischluftzufuhr sein. Kann die Luft hier nicht genügend Feuchtigkeit aufnehmen, kommt es zu Kondensation und zu Nässe im Wohnbereich.

Der Deutsche Mieterbund gibt wichtige Tipps zum richtigen Heizen und Lüften:

-
Fenster nicht auf „Dauerkipp“ stellen! Hier entstehen unbemerkt die höchsten Wärmeverluste. Bis zu 200 Euro pro Heizsaison kann der Mieter allein durch die Vermeidung von dauerhaft angekippten Fenstern einsparen. Außerdem wird ein Auskühlen der Räume und des Mobiliars vermieden.

- Nicht zuerst die Räume überheizen und dann mittels Lüften wieder runter kühlen! Die Ideal- bis Maximaltemperaturen betragen in Wohnräumen 20 °C bis 22 °C, in der Küche 18 °C bis 20 °C, im Schlafzimmer 16 °C bis 18 °C und im Badezimmer bis maximal 23 °C. Die Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C spart 6 Prozent der Heizenergie!

- Vor dem Lüften die Heizung abstellen! Mehrmals täglich kurz und kräftig lüften! Das verbessert das Raumklima und stoppt den Schimmel. Verwenden von Thermohygrometer: Diese zeigen die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit an und überprüfen das Raumklima. Blinkt das rote Licht ist Lüften erforderlich.

- Möbel und Gardinen gehören nie direkt vor die Heizung! Stehen dort Möbel oder ist die Heizung mit Gardinen verhangen, kostet das bis zu 15 Prozent der abgegebenen Wärme.

- Abdichtung breiter Ritzen an Fenstern und Türen mit selbstklebenden Streifen! Diese sind in jedem Baumarkt erhältlich, kosten nicht viel und sind auch für den Laien leicht selbst anzubringen!

- Nicht per Steckdose heizen! Dezentrale Elektro-Öfen und Heizungslüfter sind nur etwas für den absoluten Notfall- denn der Verbrauch dieser Geräte kostet am meisten Geld!

- Programmierbare Heizkörperthermostate (ab ca. 35 Euro im Baumarkt erhältlich) ermöglichen eine automatische Absenkung der Temperatur bei Nichtbenutzung der Räume! Außerdem können mit Hilfe der Geräte eine individuelle Absenkung bzw. Erhöhung der Raumtemperatur über alle Wochentage programmiert werden.

- Anbringen von Dämmplatten oder flexiblen Dämmfolien (auch im Baumarkt erhältlich) hinter den Heizungen, da die Wände hier oft dünner sind.

Mieterbund begrüßt Vorschläge der Bauministerin

Bund muss Wohnungsbau stärker fördern  

(dmb) „Wir begrüßen die Vorschläge von Bundesbauministerin Barbara Hendricks, die Fördermittel für die soziale Wohnraumförderung zu verdoppeln, die degressive Abschreibung in Gebieten mit Wohnungsknappheit wieder einzuführen und den Bau variabler Kleinwohnungen zu fördern. Damit greift die Bauministerin angesichts steigender Wohnungsnöte, insbesondere in den Städten, Forderungen des Deutschen Mieterbundes auf“, kommentiere der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, Erklärungen von Bauministerin Barbara Hendricks in einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“.
Siebenkotten: „Der Bund muss sich seiner wohnungspolitischen Verantwortung stellen, den Wohnungsneubau stärker und zielgerichteter fördern als bisher. Dazu gehört auch, dass die derzeitige Aufteilung der Fördermittel auf die Länder überprüft werden muss.“  

Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes ist der Neubau von jährlich 400.000 Wohnungen notwendig, davon mindestens 100.000 Sozialwohnungen, um den sich schon seit Jahren zuspitzenden Wohnungsproblemen insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten zu begegnen. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen für Durchschnittsverdiener und vor allem einkommensschwächere Haushalte wächst immer schneller, nicht zuletzt auch aufgrund hoher Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen. Gleichzeitig ist der Bestand an Sozialwohnungen in den letzten 30 Jahren von rund 4 Millionen auf knapp 1,5 Millionen zusammengeschrumpft. Diese Entwicklung setzt sich weiter fort, da nach wie vor jährlich rund 70.000 Sozialwohnungen aus den Preis- und Belegungsbindungen fallen.  

„Gut, dass Bauministerin Barbara Hendricks jetzt die Initiative ergreift, ein deutlich verstärktes Engagement des Bundes für den Wohnungsbau ankündigt und nicht nur auf die Verantwortung der Länder verweist“, sagte Siebenkotten. Die Verdoppelung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau auf mehr als eine Milliarde Euro sei der entscheidende Schritt, um den Neubau der benötigten Sozialwohnungen anzustoßen. „Jetzt muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die den Ländern zugewiesenen Finanzmittel auch zweckgerichtet für den Bau neuer Sozialmietwohnungen verwendet werden. Außerdem müssen die Länder verpflichtet werden, die Bundesmittel mit eigenen Finanzmittel entsprechend aufzustocken“, forderte der Mieterbund-Direktor. „Soweit in einzelnen Bundesländern kein Bedarf an neuen Sozialwohnungen besteht, ist der Schlüssel, nachdem die Fördermittel des Bundes auf die Länder verteilt werden, zu überprüfen. Es sollte selbstverständlich sein, dass nur diejenigen Fördermittel für den Bau von Sozialwohnungen erhalten, die auch tatsächlich neue Sozialwohnungen bauen.“  
Der Deutsche Mieterbund unterstützt auch den Vorschlag der Bauministerin, in Gebieten mit Wohnungsknappheit die degressive AfA wieder einzuführen. Durch verbesserte steuerliche Abschreibungsbedingungen kann der Bund den Wohnungsneubau unmittelbar ankurbeln. „Wichtig ist, dass hier keine Förderung nach dem Gießkannenprinzip erfolgt. Die Beschränkung auf Gebiete mit Wohnungsknappheit, auf Städte, in denen die Mietpreisbremse gilt, ist ein guter und praktikabler Vorschlag“, erklärte Lukas Siebenkotten.  

Deutscher Mieterbund: Neuer Betriebskostenspiegel

2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt

(dmb) Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,19 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,26 Euro/qm/Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2013 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.129,60 Euro für das Abrechnungsjahr 2013 aufgebracht werden.

Während in den westlichen Bundesländern im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat gezahlt wurde, waren es in den östlichen Bundesländern 2,28 Euro. Die Kosten für Heizung und Warmwasser lagen hier 12 Cent, d.h. rund 8 Prozent höher und die Kosten für Warmwasser lagen 4 Cent über den Durchschnittswerten im Westen. Dafür waren die kommunalen Gebühren, also Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllbeseitigung in den westlichen Bundesländern teurer, genauso wie die Kosten für Versicherungen oder für Dienstleistungen wie Gebäudereinigung, Gartenpflege oder Hausmeister.

Regionale/lokale Unterschiede groß

Insbesondere bei den Betriebskostenpositionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser oder Müllbeseitigung ergeben sich regional bzw. lokal teilweise erhebliche Preisunterschiede. Das gilt auch für Heizkosten und Warmwasser. Hier werden die Höhe der Kosten vor allem durch klimatische Einflüsse und starke Preisunterschiede, insbesondere bei Gas und Fernwärme bestimmt.

Heizung und Warmwasser 2013

Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind auch im Abrechnungsjahr 2013 weiter gestiegen, jetzt auf 1,51 Euro/qm/Monat. Das sind für eine 80 Quadratmeter große Wohnung 1.450,00 Euro im Jahr. Letztlich entfallen 69 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser.

Der Anstieg der „warmen Betriebskosten“ 2013 ist zum einen auf die kälteren Wintermonate insbesondere zu Beginn des Jahres und damit auf einen um rund 5 Prozent höheren Energieverbrauch zurückzuführen. Zum anderen wurden Gas und Fernwärme im Jahresdurchschnitt 1,3 bzw. 2,8 Prozent teurer. Der Preisrückgang beim Heizöl im Kalenderjahr 2013 schlägt sich dagegen noch nicht wie erwartet bei den Heizkosten nieder. Denkbar ist, dass viele Vermieter noch im letzten Quartal 2012 getankt haben bzw. nachtanken mussten und dieses vergleichsweise teure Heizöl noch 2013 verbraucht wurde.

Ausblick 2014

2014 dürfte aus Mietersicht ein gutes Abrechnungsjahr werden. Mieter können mit niedrigeren Betriebskosten und damit sogar mit Rückzahlungen rechnen. Zwar sind 2014 in vielen Städten und Gemeinden die Grundsteuern zum Teil deutlich erhöht worden, aber die Kosten für Wasser und Abwasser sind um nur 0,7 Prozent gestiegen und die für die Müllbeseitigung sind sogar leicht gesunken. Entscheidend ist aber, die Heiz- und Warmwasserkosten fallen für das Kalenderjahr 2014 spürbar niedriger aus als 2013. Wegen der deutlich wärmeren Wintermonate 2014 ist der Heizenergieverbrauch um 20 bis 25 Prozent gesunken. Das gilt auch für die Energiepreise. Der Gaspreis sank um 0,1 Prozent, der für Fernwärme um 1,3 Prozent und der für Öl um 7,8 Prozent. Auch wenn es lokal/regional unterschiedliche Preisentwicklungen geben kann, die Prognose für 2014 ist gut.


Grafik Betriebskostenspiegel für Deutschland

Grafik Betriebskostenspiegel Ost/West

Informationen zum Transparenzinstrument Betriebskostenspiegel [45 KB]

Alle Betriebskostenarten im Überblick [108 KB]

Winterdienst bei Eis und Schnee



Wer muss fegen und streuen?

(dmb) Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.
Der Vermieter kann die Arbeiten durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen gewerblichen Räumungsdienst beauftragen. Die anfallenden Kosten können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag geregelt wurde. Auch wenn der Vermieter seine Pflichten auf den Mieter abwälzt, muss er kontrollieren, ob ordnungsgemäß gefegt wurde. Er haftet unter Umständen im Schadensfall.
Grundsätzlich muss der Streupflichtige einige Vorgaben beachten, die meistens in städtischen Satzungen vorgegeben werden: Winterdienst muss werktags in der Regel von 7 Uhr bis 20 Uhr geleistet werden, an Sonn- und Feiertagen ab 8 bzw. 9 Uhr. An Orten mit hohem Publikumsaufkommen, wie beispielsweise vor Kneipen, Restaurants oder Kinos, muss noch bis in die späten Abendstunden geräumt und gestreut werden. Gefegt und gestreut werden müssen der Bürgersteig, der Hauseingang sowie die Wege zu Mülltonnen und Garagen. Die Gehwege vor dem Haus müssen mit einer Mindestbreite von einem Meter vom Schnee befreit werden, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Auf Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen muss ein mindestens eineinhalb Meter breiter Streifen geräumt werden, für Wege zu Mülltonnen oder Garagen gilt eine Mindestbreite von einem halben Meter. Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht. Auftaubeschleuniger wie Salz oder Harnstoff sind in vielen Städten verboten, empfohlen werden hingegen Sand oder Granulat. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrmals gefegt und gestreut werden. Ist wegen des anhaltenden Schneefalls eine Beseitigung sinnlos, entfällt die Räumungspflicht. Im Streitfall muss der Streupflichtige hierfür jedoch den Nachweis erbringen. Ist der Mieter laut Mietvertrag für den Winterdienst verantwortlich, jedoch aus beruflichen Gründen oder krankheitsbedingt verhindert, muss er sich um eine Vertretung kümmern. Sind in einem Mehrfamilienhaus laut Mietvertrag die Mieter zum Winterdienst verpflichtet, müssen sie abwechselnd Schnee fegen und bei Glatteis streuen, der Vermieter muss hierfür Geräte und Material zur Verfügung stellen. Kommt es aufgrund der Eisglätte zu einem Unfall, hat der gestürzte Passant unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn die Räumungspflichten an der Unfallstelle nicht eingehalten wurden. Hat der betroffene Passant jedoch leichtfertig gehandelt und sich bewusst auf das Glatteis begeben, kann ihm gegebenenfalls ein Mitverschulden angerechnet werden.

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Ab Januar neuer Mietspiegel

Von Ruth Schafft
Nach fünf Jahren gibt es in Suhl wieder einen gültigen Mietspiegel. Dieser wird am 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.


Suhl - Die Mieten in der Stadt Suhl bewegen sich im Durchschnitt in einer Spanne von 3,10 Euro pro Quadratmeter für eine wenig sanierte Wohnung bis hin zu 6,42 Euro für den Quadratmeter, die die Mieter in einer AWG-Hochhauswohnung mit Concierge-Service zahlen müssen. So steht es im neuen Suhler Mietspiegel, der zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft tritt. Mit den in diesen Tagen geleisteten Unterschriften aller daran beteiligten Partner - die großen Wohnungsunternehmen, Immobilienmakler, Verwalter, Sachverständige, Mieterbund sowie Stadtverwaltung - steht diesem Regelwerk nun nichts mehr im Wege.

Der letzte gültige Mietspiegel - es war der dritte - datiert aus dem Jahre 2005 und wurde von der Realität längst überholt. Einen neuen zu erarbeiten, sei - wie OB Jens Triebel und Bürgermeister Klaus Lamprecht erklärten - auch eine Forderung von Suhler Bürgern gewesen. Mit dem Tabellenmietspiegel erhalten sowohl die Mieter als auch die Vermieter ein Regelwerk in die Hände, das eine verbindliche Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten gibt. Damit - und darin sind sich sowohl Mieterverein auf der einen als auch die Vermieter auf der anderen Seite einig - sei das Tabellenwerk geeignet, eine sinnvolle Einigung über die Miethöhe nicht preisgebundenen Wohnraums zu erzielen. Dadurch, so hofft man, könnten gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden, erlaubt doch das Bürgerliche Gesetzbuch die Begründung von Mieterhöhungen ausdrücklich auch unter Bezugnahme auf einen Mietspiegel.

Wie die Arbeitsgruppe, in der zwölf Vertreter mehrere Monate lang intensiv gearbeitet haben, erklärt, sind an die 6155 Datensätze in den neuen Mietspiegel eingeflossen. Konkret ist's ein Zustandsbericht der Vergangenheit: Bei der Erfassung der Mietpreise wurden nur Wohnungen zugrunde gelegt, deren Miete in den vergangenen vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurde. Von den insgesamt über etwa 20 000 Wohnungen in Suhl, sind nach Angabe der Vermieter etwa 12 000 Mietwohnungen.

Der neue Mietspiegel soll für Transparenz stehen und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Seine Erarbeitung basiert auf fünf Bewertungskriterien. Dafür haben die Fachleute der Arbeitsgruppe sämtliche Wohngebiete und fast alle Suhler Straßen unter die Lupe genommen. Demnach sind entscheidend für den Mietpreis die Lage der Wohnung (beispielsweise das Image des Wohngebietes, vorhandene Infrastruktur, Parkplatzangebote), das Baujahr, die Größe sowie Ausstattung und die Beschaffenheit (Sanierungsgrad).

Tabelle ist öffentlich

Das Neue am zwei Jahre gültigen Mietspiegel sind neben der Aufnahme relativ aktueller Daten nunmehr auch die Berücksichtigung der ökologischen Komponente. Darauf zielt vor allem das Baujahr der Wohnung ab. So nahmen die Experten die Wohnungen gesondert auf, die nach 2002 entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Ausstattung neu oder vollständig saniert wurden und die natürlich einen anderen Mietpreis erzielen als energetisch nicht sanierter Wohnraum.

Wie es bei der Vertragsunterzeichnung im Sitzungszimmer des Alten Rathauses hieß, ist der Mietspiegel öffentlich und kann bei jedem Vermieter eingesehen werden, außerdem soll er auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden.
Quelle: Freies Wort 23.12.2010

Mietrechtsänderungsgesetz

Mietrechtsänderungs- gesetz 2012
Mietrechtsänderungs- gesetz 2012

Die Bundesregierung plant mit einem so genannten Mietrechtsänderungsgesetz zahlreiche Mietrechtsverschlechterungen. Mieterrechte sollen abgeschafft und Kündigungsvorschriften eingeschränkt werden. Ziel der Bundesregierung ist es, die energetische Modernisierungsquote im vermieteten Gebäudebestand zu erhöhen. Außerdem sollWohnungsbetrügern und Mietnomaden das Handwerk gelegt werden. Beide Ziele werden aus Sicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) mit diesem Mietrechtsänderungsgesetz verfehlt.

Darf das so?

Eine Aktion des Deutschen Mieterbundes
Eine Aktion des Deutschen Mieterbundes www.gerecht-wohnen.de

Auf der neuen Internetseite des Deutschen Mieterbundes finden Sie Tipps, Informationen und unser Quiz zum Mitmachen.
Was ist in der Wohnung erlaubt?
Was dürfen Mieter in den eigenen vier Wänden?
Was ist verboten?

Mietspiegel schlägt Wohnwertmiete

AWG "Rennsteig" eG
AWG "Rennsteig" eG

Ein wichtiges Urteil hat das Amtsgericht Suhl am 18.11.2009 verkündet. Ein Mieter der AWG Wohnungsgenossenschaft „Rennsteig“ e.G. hat Recht bekommen, der Mieterhöhung nicht in dem vom Vermieter geforderten Umfang zustimmen zu müssen. Dies ist deshalb ein wichtiger Erfolg für alle Mieter dieser Wohnungsgenossenschaft, da hiermit klargestellt wird, dass nicht die Wohnwertmiete der AWG „Rennsteig“, sondern der Mietspiegel Maßstab der Miethöhe für AWG-Wohnungen ist. Zudem wird damit die Behauptung des Vermieters, die verlangte Miete sei ortsüblich, gegenstandslos. Viele Mieter sehen sich nunmehr gestärkt in ihren Verhandlungen mit der AWG „Rennsteig“, eine angemessene und keine überhöhte Miete zu vereinbaren.

Keine Wohnraumkündigung bei schlafendem

J O B C E N T E R

Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob unpünktliche Zahlungen der Miete durch das Sozialamt, welches die Mietzahlungen eines bedürftigen Mieters übernommen hat, den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.

Nein, urteilte der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung.

Für die Beurteilung, ob ein Grund zur fristlosen Kündigung nach dieser Vorschrift gegeben ist, bedarf es, der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Das Berufungsgericht habe zu Recht nicht isoliert auf die unpünktlichen Zahlungen abgestellt, sondern bei der Interessenabwägung berücksichtigt, dass die Beklagten seit April 2008 auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind und dass die seither eingetretenen Zahlungsverzögerungen von jeweils einigen Tagen darauf beruhen, dass das Jobcenter nicht zu einer früheren Zahlungsanweisung bereit ist. Diese Würdigung weise keinen Rechtsfehler auf.

Urteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09

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